Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Logo Demenzstrategie
www.demenzstrategie.at
Seite: https://www.demenzstrategie.at/de/Umsetzungen/Umsetzung/iImplId__91.htm
Datum: 21.11.2024
  1. Demenzstrategie
  2.  > Umsetzungen
  3.  > Kärnten
  4.  > Pflegegeldförderung

Pflegegeldförderung

Träger: Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen
Region: Kärnten
Wirkungsziel: Rahmenbedingungen einheitlich gestalten

Die Pflegeförderung wird auf Antrag der pflegebedürftigen Person gewährt, wobei pro pflegebedürftige Person nur jeweils ein Antrag gestellt werden kann. Der anspruchsberechtigte Personenkreis bestimmt sich nach § 4 Abs. 1 des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes (K-MSG), LGBL. Nr. 15/2007 i. d. g. F., wobei der Antragsteller und der pflegende Angehörige ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem halben Jahr in Kärnten haben müssen. Gewährt wird – bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – eine Zahlung in Höhe von mtl. € 100,-- bei Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 6 oder 7.

Share this pageFacebookLinkedInDrucken