Datenschutz Information Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
Träger: Land Kärnten - Abteilung 5 Gesundheit und Pflege, Unterabteilung Pflegewesen
Region: Kärnten
Wirkungsziel: Demenzgerechte Versorgungsangebote sicherstellen und gestalten
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot des Landes Kärnten zur Unterstützung von betreuenden/pflegenden An- und Zugehörigen.
Gefördert wird der Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung für Pflegebedürftige mit einem Bezug des Pflegegeldes ab der Stufe 3 bzw. bei Vorliegen einer demenziellen Beeinträchtigung (Fachärztin/Facharzt) ab der Pflegestufe 2 für maximal 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung.
Infos über Voraussetzungen und Antragsformulare unter: